Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen
Der HYDROBALANCE Vertriebs GmbH (im Folgenden kurz „HYDROBALANCE“)
I. PRÄAMBEL:
1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der HYDROBALANCE sowie damit im Zusammenhang stehende Ansprüche.
2) Abweichende Bestimmungen oder spätere Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von HYDROBALANCE.
II. BESTELLUNGEN:
1) Bestellungen des Kunden werden erst durch schriftliche Bestätigung der HYDROBALANCE oder durch Leistungserbringung für HYDROBALANCE verbindlich.
2) Behördliche Genehmigungen und Auflagen betreffend Ausführung, Lieferung, Transport, Montage, Unfallverhütung und dergleichen sind vom Besteller zu beachten/erlangen.
III. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG:
1) Die Lieferpflicht von HYDROBALANCE ist erfüllt und die Gefahr auf den Besteller übergegangen:
a) bei Zusendung mit dem Abgang aus der Produktionsstätte der HYDROBALANCE
b) bei vereinbarter Abholung mit dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausfolgebereitschaft durch HYDROBALANCE.
2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab der Produktionsstätte von HYDROBALANCE.
3) Der Versand erfolgt unfrei und ohne Versicherung.
4) Bei frachtfrei vereinbarter Zulieferung hat der Besteller alle Maßnahmen zur Wahrung der Rechte beider Vertragsteile gegenüber Spediteur, Frachtführer und Versicherer zu treffen, insbesondere sind Beanstandungen und Vorbehalte rechtzeitig vorzubringen.
IV. PREISE, VERPACKUNG, FRACHT
1) Alle Preise verstehen sich einschließlich Verpackung handelsüblicher Art, ohne Versicherung, Verladung und sonstige Nebenkosten.
2) Eine Rücknahme oder Rückverrechnung von Verpackung findet nicht statt. Beigestellte Transportbehelfe wie Paletten und dergleichen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt, sofern solche nicht in einwandfreiem Zustand prompt und frachtfrei an HYDROBALANCE rückgestellt werden.
V. ZAHLUNG
1) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung sind gelegte Rechnungen von HYDROBALANCE binnen acht Tagen nach Rechnungslegung mit 2% Skonto, binnen 30 Tagen abzugsfrei fällig.
2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist HYDROBALANCE sofort berechtigt, fällige Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch in Höhe von 1% pro Monat zu begehren und die Erfüllung eigener Verpflichtungen gegenüber dem Besteller bis zur gänzlichen Erfüllung aller Ansprüche zurückzustellen.
3) Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist HYDROBALANCE berechtigt, bereits ausgelieferte Ware zurückzuholen, in Verwahrung zu nehmen und die Freigabe von der vorherigen Erfüllung aller Pflichten des Bestellers, einschließlich Abholkosten und Lagergebühren abhängig zu machen, sowie weiters, nach Setzung einer mindest 3-tägigen Nachfrist, vom Liefervertrag zurückzutreten.
4) Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen – aus welchem Grund auch immer – gegenüber HYDROBALANCE zurückzuhalten. Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Bestellers gegen Ansprüche samt Nebenansprüchen von HYDROBALANCE wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn solche wären ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gesetzlich festgestellt.
5) HYDROBALANCE ist berechtigt, Zahlungen des Bestellers ungeachtet einer etwaigen Zahlungswidmung vorrangig zur Deckung von Kosten- und Gebührenersatzansprüchen, folgend von Verzugszinsen und erst letztlich auf die jeweils älteste Hauptforderung zu verbuchen.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT:
1) Bis zur vollständigen Erfüllung aller, aus welchen Geschäftsfällen immer abzuleitenden Ansprüche und Nebenansprüche von HYDROBALANCE behält sich diese das Eigentumsrecht an den gelieferten Gegenständen vor.
2) Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt (Miteigentum) von HYDROBALANCE stehenden Ware seitens des Bestellers gilt die Abtretung der dem Besteller gegen seinen Abnehmer zustehenden Ansprüche samt Nebenrechten an HYDROBALANCE bis zur Höhe sämtlicher Ansprüche und Nebenansprüche von HYDROBALANCE als vereinbart.
3) Werden von dritter Seite, insbesondere durch Exekutionen, Rechte an den im Vorbehaltseigentum von HYDROBALANCE stehenden Gegenstände angestrebt, begründet oder geltend gemacht, hat der Besteller HYDROBALANCE nachweislich unter Bekanntgabe aller Umstände und Daten unverzüglich zu verständigen. Alle Kosten und Gebühren, welche HYDROBALANCE bei allen zur Wahrung ihrer Rechte eingeleiteten, auch außergerichtlichen Maßnahmen belasten, hat der Besteller unverzüglich zu ersetzen.
VII. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ, PRODUKTHAFTUNG:
1) HYDROBALANCE leistet Gewähr für die aus ihrer Erzeugung gelieferten Produkte ausschließlich dadurch, dass fehlerhafter, wegen Materialfehlers unbrauchbare Produkte gegen neue fehlerfreie Produkte ersetzt werden.
2) Voraussetzung eines Gewährleistungsanspruches ist der ordnungs- und bestimmungsgemäße Gebrauch unter Beachtung der zulässigen Belastungswerte und seitens der HYDROBALANCE vorgegebenen Verlege- und Einsatzempfehlungen sowie überdies die unverzügliche nachweisliche Bekanntgabe der aufgetretenen Mängel an HYDROBALANCE.
3) Der Besteller verzichtet auf alle wie immer zu bezeichnenden sonstigen Ansprüche gegenüber HYDROBALANCE, insbesondere Folgeschäden betreffend.
4) In Fällen einer Produkthaftung gilt eine Ersatzpflicht von HYDROBALANCE für Sachschäden, welche ein Nichtverbraucher erleidet. Ein Rückgriff gegen HYDROBALANCE nach § 12 des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
5) HYDROBALANCE haftet in jedem Fall nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden, sofern dieser Haftungsbeschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen und überdies nur bis zur Höhe des für das schadhafte Produkt fakturierten Betrages.
VIII. SCHUTZRECHTE, KONSUMENTENSCHUTZ, DATENSCHUTZ:
1) Gegenüber einem Geschäftspartner, der als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes Waren oder Leistungen von HYDROBALANCE bezieht, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen nur insoweit, als ihnen nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.
2) Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Daten, sofern sie weder das Privat- noch das Familienleben des Bestellers betreffen, von HYDROBALANCE gespeichert und an Dritte übermittelt werden.
IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND:
1) Vertrags- und Erfüllungsort ist Wien, auch wenn HYDROBALANCE ihre Vertragspflichten an einem anderen Ort erfüllt oder zu erfüllen hat. Auf alle Vereinbarungen zwischen Besteller und HYDROBALANCE kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
2) Für alle Streitigkeiten zwischen dem Besteller und HYDROBALANCE wird die Zuständigkeit des zur Entscheidung in Handelssachen berufenen Gerichtes in Wien vereinbart